Seminar für Politische
Wissenschaften der Universität Bonn
Tutorium Propädeutikum WS
1997/98
Leitung: Dr. Walter Schlangen
Referenten:
26. Januar 1998
Nationales Selbstverständnis wird durch historische
Bezugsereignisse entscheidend beeinflußt. Diese Ereignisse werden in der Regel
sakralisiert und heroisiert.
Für das Deutschland der Nachkriegszeit konnte die
NS-Zeit jedoch nur ein äußerst negatives Bezugsereignis darstellen. Dies konnte
auch nicht durch die Konstruktion eines eigenen Mythos vom Widerstand
kompensiert werden, da das System durch einen Eingriff von außen zerstört
wurde.
Niederlage
und Besetzung werden überdies als notwendiger Vorgang erachtet, um einen klaren
Bruch mit dem alten System zu erreichen und so einen Neuanfang zu ermöglichen.
Vielen Deutschen fiel ein Bruch mit dem alten System jedoch schwer, die
Erkenntnis der Vernichtung des bisherigen (National)Staates war jedoch für
einen Neubeginn und zur Ausbildung einer neuen Selbstachtung zwingend
notwendig.
1.
Der
Nationalsozialismus als Kontrastbezug für die Legitimierung der neuen
politischen Ordnungen
·
Als Anknüpfungspunkte für einen Neubeginn mußten
also Bezugsereignisse vor der NS-Zeit gefunden werden.
Westdeutschland: Weimarer
Republik – richtiger Ansatz, es mußten nur die Defizite beseitigt werden, die
die Machtergreifung begünstigt hatten (Maßnahmen: Abschaffung der
Präsidialkompetenzen aus Art.48, Einführung der 5-Prozent-Klausel, Einführung
des konstruktiven Mißtrauensvotums, Einrichtung des Verfassungsgerichts)
DDR: sozialistische
Revolution von 1918/19 – soll nachgeholt werden (Maßnahmen: Enteignungen,
Planwirtschaft, sozialistische Gesellschaftsordnung)
Österreich: Republik vor 1934 – durch
Entdemokratisierung wurde innere Schwäche verursacht, somit konnte Deutschland
sich Österreich einverleiben (Ziel: v.a. Herstellung eines starken
österreichischen Nationalgefühls)
·
Strategie : Legitimation der neu geschaffenen Systeme
durch „Reparatur der Geschichte“. Argumente:
Westdeutschland:
funktionierende Demokratie hätte Nationalsozialismus nicht an die Macht kommen
lassen. Daher institutionelle Festigung des demokratischen Bewußtseins
DDR: sozialistische
Gesellschaftsordnung hätte den Kapitalismus beseitigt, der als Fundament des
Nationalsozialismus angesehen wurde. (wegen kommunistischen NS-Opfern waren die
Kommunisten auch moralisch qualifiziert zum Neuaufbau eines politischen
Systems)
Österreich: Österreichisches
Nationalbewußtsein hätte Anschluß durch das deutsche Reich verhindert.
·
Der Nationalsozialismus als negatives Bezugsereignis
legitimiert den Neubeginn
·
Definition des Nationalsozialismus: In Österreich
wurde das Phänomen des Nationalsozialismus externalisiert, in der DDR
universalisiert und als Problem der BRD angesehen.
·
Dies war in der BRD nicht möglich, Ziel war die
Schaffung eines demokratischen Bewußtseins
Þ Internalisierung, Übernahme der Verantwortung
für den Nationalsozialismus. Nationalsozialismus dient als dauerhafte Mahnung, als Ausgangspunkt für die ständige
Selbstreflexion des politischen Systems.
â
Nationalsozialismus dient als Kontrastbezug und zur Legitimation des bestehenden Systems
Westdeutschland: Aufhebung der Menschen- und
Bürgerrechte durch den Nationalsozialismus – Kontrast dazu: Aufbau eines
demokratischen Rechtsstaats
DDR: Faschismus = Bürgerliche
Gesellschaft – doppelter Kontrast zum Aufbau des sozialistischen Staats
Österreich: Zugehörigkeit zum
NS-Deutschland – Kontrast zu Eigenstaatlichkeit und Demokratie
2. Der
Nationalsozialismus als Entlegitimierung von alternativen Ordungsideen
·
Durch die Folgen des Nationalsozialismus (im
folgenden NS) Zerstörung mehrerer alternativer Ordnungselemente innerhalb der
traditionellen politischen Kultur Deutschlands
·
Zustimmung zum Parlamentarismus, zur
Bürgerpartizipation, zur freien Meinungsbildung und zur Tarifvertragsfreiheit
·
Erfahrung des totalen Zusammenbruchs der autoritären
Staats- und Gesellschaftsordnung des NS entlegitimierte die vermeintlichen
Vorteile eines autoritären Ordnungsmodells
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Zunächst Vorbehalte gegen „re-education“,
bürokratische Entnazifizierung und marktwirtschaftliche Ordnung
Þ
trotzdem gelang Einführung der parlamentarischen Demokratie
·
Autoritäre Alternativen, die nach dem Ersten Weltkrieg
von Eliten der BRD und Österreichs favorisiert worden waren, wurden durch den
NS abgewertet.
·
Die DDR
folgte jedoch dem Modell der Sowjetunion und übernahm deren autoritäre
Staatsordnung und Planwirtschaft Þ keine Garantie individueller
Freiheit, keine Institutionalisierung sozialer Konflikte
·
Das „Dritte Reich“ beruhte vielmehr auf dem
deutschen Nationalismus, als auf der Zustimmung zur nationalsozialistischen
Ideologie
·
Da der deutsche Nationalismus bereits seit
Jahrzehnten die politische Kultur des Landes bestimmt hatte, benutzten und
übersteigerten ihn die Nationalsozialisten, um ein autoritäres Regime nach
innen und eine expansionistische und imperialistische Politik nach außen
rechtfertigen zu können.
·
Die von Deutschen an Deutschen begangenen Verbrechen
und die folgende bedingungslose Kapitulation erschütterten die Geltung des
deutschen Nationalismus als politische Integrationsideologie Þ
Besatzung
·
„Freiheit vor Einheit“ Þ
BRD definierte sich nicht mehr über einen kollektiven Eigenwert, der ethnische,
historische und kulturelle Eigenschaften implizierte, sondern durch eine
politische Ordnung, die sich durch individuelle Mitwirkungsrechte
selbstbestimmt und selbstlegitimiert. Þ DDR konnte als zweiter Staat
deutscher Nationalität neben BRD existieren, ohne daß es zum
Souveränitätsverlust der BRD kam
·
BRD ist ein post-nationalstaatliches politisches
Gemeinwesen
·
DDR führte doppelte Abgrenzungspolitik gegenüber BRD
Þ 2 Ebenen: politische
Ordnung, nationale Ordnung
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DDR war post-nationalstaatliche Staatsbildung mit
mangelnder politischer Eigenlegitimität
·
Selbständigkeit Österreichs
ist heute im Binnen- wie im Außenverhältnis unbestritten, allerdings früher
Spannungsverhältnis zwischen Eigenstaatlichkeit Österreichs und deutscher
Nationalität der Österreicher
·
1955: Staatsvertrag Österreichs Þ
Souveränität und Neutralitätsverpflichtung, Entstehung eines vorher nicht
existierenden Staatsbewußtseins
·
Trotz z.T. immer noch herrschender Unstimmigkeit ist
auch Österreich ein post-nationalstaatliches politisches Gemeinwesen
·
Die drei Nachfolgestaaten der „Dritten Reiches“
werden in ihren Binnenordnungen und Außenabgrenzungen nicht primär „national“,
d. h. im Sinne ethnisch-kultureller Wesensmerkmale, bestimmt Þ
deutscher Nationalismus konnte nicht mehr als oberste Integrationsideologie
gelten
·
Spannungsverhältnis zwischen staatlicher
Eigenständigkeit und nationaler Gemeinsamkeit ist heutzutage weitgehend bekannt
Þ die beiden
Ordnungsvorstellungen müssen sich gegenseitig nicht mehr ausschließen
·
z. B. ist es für die EG sogar eine Notwendigkeit,
verschiedene Integrationsebenen auszubilden Þ
EG ist eine post-nationalstaatliche politische Formation multistaatlicher,
multiethnischer, multikultureller Art
·
Hinsichtlich ihrer Verfassungsordnung und ihrer
politischen Wertvorstellung sind die BRD und Österreich Teil der
westeuropäischen politischen Kultur. Þ Selbstgefühl der Deutschen
und der Österreicher beruht nicht mehr auf der Vorstellung völkischer
Überlegenheit und einer Kulturmission gegenüber den Slawen
â
Im Gegensatz zur BRD und Österreich fehlten in der
DDR die politischen, institutionellen und kulturellen anti- autoritären Neubildungen. Ihr
Ordnungsmodell orientierte sich an dem der Sowjetunion. Der Bezug der DDR zum
NS richtete sich primär auf dessen Antikommunismus Þ
Verbrechen des NS dienten als Legitimierung des Kommunismus und des
proletarischen Internationalismus.
3. Der
Nationalsozialismus als Bezugsereignis für die politische Moral
·
These der Kollektivschuld, Kollektivscham und
–haftung in der Generationenfolge.
·
Verstrickung fast aller Deutschen in die Verbrechen
des Nationalsozialismus durch Duldung des Massenmordes oder Unterstützung
des Regimes ( ohne individuelle Verbrechenshandlung).
·
Individualisierung der Schuld bei der
Entnazifizierung. Þ keine Erfassung des
moralischen Problems und der kulturellen
Voraussetzungen der nationalsozialistischen Staatsverbrechen.
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Universalisierung der moralischen Verantwortung,
Ausdehnung des Schuldbegriffs auf die Generationenfolge.
·
Unterthematisierung des politischen Kontextes durch
die Individualisierung, Überspielung dessen durch die Universalisierung der Schuld.
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Erste Nachkriegsjahre in der BRD: Tabuisierung der
Verbrechen, „Kommunikationsverbot“.
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Erste Anerkennung der Relevanz der nationalsozialistischen
Verbrechen für die neue politische Kultur erst nach ca. 20 Jahren.
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Ausbildung von Kriterien, die allgemeine Standards
der politischen Moralität setzen; Auflösung des „Kommunikationsverbotes“
(Historikerstreit 1986/87)
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Einigkeit über den Verbrechensgehalt des
Nationalsozialismus, Diskussion jedoch über seine Relevanz für die neue
politische Kultur („Barriere“ oder „Filter“?) Þ
schließlich Anerkennung dieser Relevanz
·
Streit über den Nationalsozialismus als Ausdruck
seiner fortdauernden Bedeutung als Bezugsereignis der gegenwärtigen politischen
Kultur.
Literatur:
Rainer M. Lepsius, Das Erbe des Nationalsozialismus
und die politische Kultur der Nachfolgestaaten des „Großdeutschen Reiches“, in: Max Haller
(Hrsg.), Verhandlungen des 24. Deutschen Soziologentages, des 11.
Österreichischen Soziologentages und des 8. Kongresses der Schweizerischen
Gesellschaft für Soziologie in Zürich 1988, Frankfurt/M. 1989