Seminar für Politische Wissenschaften der Universität Bonn
Propädeutikum WS
1997/98
Dr.Schlangen
Multikulturalismus
in Deutschland
1.
Vorüberlegungen
Zur
Erläuterung des Konzepts des Multikulturalismus muß man sich zunächst den
gegenwärtigen Zustand vor Augen führen. In den vergangenen Jahrzehnten hat eine
verstärkte Einwanderung in die BRD stattgefunden, die von einer Fülle von Push-
und Pull-Faktoren hervorgerufen wurde, sei es durch Krieg, Vertreibung, oder
durch wirtschaftliche Nöte oder durch bewußte Anwerbung als Gastarbeiter. Es
ist ein Faktum, daß diese Einwanderungsströme einen grundlegenden Wandel in der
bundesdeutschen Gesellschaftsstruktur zur Folge hatten.
Wir
sprechen nun von Einwanderungsminderheiten, die sich gebildet haben. Diese
weisen verschiedene Merkmale auf: Sie haben sich im Gegensatz zum
Gastarbeiterprinzip dauerhaft niedergelassen, sind Träger einer stark abweichenden
ethnischen, sprachlichen und kulturellen Identität und befinden sich überdies
trotz ihres dauerhaften Aufenthalts in einer spezifischen Lebenssituation, die
sich durch soziale Ungleichheit gegenüber deutschen Staatsbürgern und eine
Diskriminierung in weiten Bereichen des öffentlichen Lebenss auszeichnet.
Die
Frage nach der Regelung des Zusammenlebens findet verschiedene Antworten. Zum
einen gibt es die staatliche Linie, die (z.B. bei ehemaligen Gastarbeitern) eine
Akzeptanz des dauerhaften Aufenthalts vorsieht, wobei die Einwanderer immer
noch ihren Ausländerstatus beibehalten, also keine deutschen Staatsbürger
werden. Damit verfügen sie natürlich auch über weniger Rechte und müssen
weitgehende staatliche Eingriffsmöglichkeiten in ihr Leben akzeptieren. Die
gegenwärtige Gesetzgebung fußt also auf dem Grundsatz „Deutschland ist kein
Einwanderungsland“, ein Grundsatz der von konservativen Politikern immer wieder
aufrechterhalten wird. Das Ziel bleibt die Integration der hier lebenden
Ausländer, diese Integration wird jedoch zum Teil von Begriffen wie
Restriktion, Selektion, Segregation und aufgezwungener Assimilation bestimmt.
Zum
anderen liegt in weiten Teilen der Bevölkerung eine latente
Fremdenfeindlichkeit vor, da viele Menschen ausländische Arbeitnehmer als
Verantwortliche für vollkommen anders bedingte Prozesse wie Arbeitslosigkeit
oder gesellschaftlichen Wertewandel ausmachen. Demnach muß also eine verfehlte
Ausländerpolitik betrieben worden sein, und diese Tatsache manifestiert sich in
den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in den vergangenen Jahren.
Sowohl
staatliche Politik als auch Ansichten von Teilen der Bevölkerung wollen also
das Zusammenleben durch „soziale Diskriminierung“ regeln. Dies hat allerdings
zur Folge, daß sich die Einwanderer isolierte Lebensräume schaffen (auch aus
dem Grund, daß sie ihre eigene kulturelle Identität gegen Einflüsse des
Einwanderungslandes bewahren wollen).
Dieser
Problemkomplex soll durch die im Folgenden erläuterten Konzepte beseitigt
werden.
2.
Der
Multikulturalismus und Pluralismus als Begriff
Das
idealtypische Konstrukt des Pluralismus beinhaltet die Vielfalt
gesellchaftlicher und politischer Interessen und ihren Ausdruck im Prozeß der demokratischen
Willensbildung. Der Pluralismus entwickelte sich im Zuge des Übergangs von der
liberal-repräsentativen zur Massendemokratie und vom „Nachtwächter-Staat“ hin
zum modernen Sozialstaat, der sich als verantwortlich für seine Bürger ansieht.
Der
Multikulturalismus ist ein ähnliches Konzept des Zusammenlebens. Es wird parteiübergreifend
als sinnvolle Idee der Koexistenz von Deutschen und Einwanderungsminderheiten
angesehen, wird allerdings auch mit sehr widersprüchlichen Inhalten gefüllt.
Der Begriff selbst wurde in Deutschland zum ersten Mal auf einem
Kirchensymposium 1980 aufgebracht und sieht u.a. vor, daß das Zusammenleben von
unterschiedlichen Gruppen nicht von Diskriminierung und Isolation bestimmt sein
soll, sondern sich durch eine Bewahrung der eigenen kulturellen Identität bei
einem gleichzeitigen Austausch mit den anderen Kulturgruppen auszeichnen soll.
Das Konzept beinhaltet also eine Integration auf pluralistischer Basis und
nicht etwa eine Assimilation der Minderheiten.
Im
Gegensatz zum Pluralismus wird hier das Augenmerk mehr auf die kulturelle
Vielfalt gerichtet. Auch entwickelt er sich als Phänomen nicht innerhalb der
Länder (wie der Pluralismus), sondern entsteht durch die Einwanderung von
außen.
Beide
Theorien bilden in ihrer Beschreibung der Gesellschaft einen Kontrast zu
Sichtweisen, die die Gesellschaft als ein homogenes Gebilde deuten, so z.B. die
ursprüngliche Demokratietheorie von Rousseau oder der Totalitarismus, in denen
sich immer ein einheitlicher „Volkswille“ manifestiert. Die Theorien sind nach
dem Grundsatz „Kulturelle Vielfalt statt nationaler Einfalt“ konzipiert und
stehen wehren sich somit gegen nationalistische und uniformisierende Tendenzen.
Weitere Merkmale der Konzepte sind die Erkenntnis der Heterogenität
unterschiedlicher Kulturen in einem Staat und die Forderung nach ihrer
autonomen Entwicklung. Die verschiedenen Gruppen sollen gleichberechtigt sein,
ihr Zusammenleben soll von Toleranz und gegenseitigem Verständnis bestimmt
sein, was auch den schon erwähnten Grundsatz der Interaktion und Begegnung
voraussetzt. Die zwangsläufig entstehenden Konflikte sollen im Dialog und unter
Beachtung allgemeingültiger Regeln friedlich ausgetragen werden. Zur Erzeugung
eines Gemeinwohls müssen die verschiedenen Kulturen also notwendigerweise auch
Kompromisse eingehen.
Hier
stellt sich natürlich die Frage, wie denn ein Konglomerat von Gruppen, die oft
unterschiedliche und widersprüchliche Wertvorstellungen haben, überhaupt
politisch stabil sein kann. Was nötig ist, ist eine Grundbasis allgemein
akzeptierter Werte. Es ist demnach die Aufgabe des Staates, der ja alle
Interessen/Gruppen repräsentieren soll, diesen Konsens zu definieren. Hier
müssen zwangsläufig Entscheidungen gefällt werden. Das Beispiel der von
unterschiedlichen Kulturgruppen gebildeten Gesellschaft Australiens
verdeutlicht dies: Der Staat hat hier Werte wie parlamentarische Demokratie,
individuelle Freiheit, ökonomischen Pluralismus und die englische Sprache als
allgemeingültigen Wertkonsens (oder auch „nichtkontroversen Sektor“) etabliert.
Es liegt also eine Betonung der angelsächsisch geprägten Wertvorstellungen vor,
asiatische oder afrikanische finden sich hier nicht wieder. Es gibt jedoch auch
Kontroversen um den Charakter dieses Konsenses. So glauben Konservative, daß
dieser Konsens Ergebnis der nationalen Identität und überkommener Traditionen eines
Volkes sei und somit fixiert und unabänderlich sei. Der Konsens wird daher auch
zur Abgrenzung gegen ausländische Kulturkreise genutzt, die per definitionem
als „nicht-konsensfähig“ angesehen werden.
Die
progressive Sicht stellt den Konsens als nicht-fixiert, als dynamisch dar. Er wandele
sich permanent, gerade gerade auch durch Einflüsse von außen.
Deshalb
glauben Konservative auch nicht, daß Einwanderer durch längeren Aufenthalt
Bürger werden können. Dies gelingt nur durch vollständige Assimilation an den
vorherrschenden Wertkonsens, bis dahin würden sie ihren Ausländerstatus
behalten. Im Gegensatz dazu wollen Progressive Ausländer als integralen
Bestandteil der Gesellschaft verstanden wissen, da der Wertkonsens ohnehin
dynamischen Charakter hat.
Weiterhin
ist anzumerken, daß der angestrebte Basiskonsens für alle Gruppen auch eine Mitwirkung
aller am kontroversen und nichtkontroversen Sektor (=Wertkonsens) voraussetzt –
gerade Ausländer sind durch ihre fehlende Möglichkeit zur politischen
Partizipation (siehe Pkt.4) daran in der Regel gehindert.
3.
Unterschiedliche
Positionen zum Multikulturalismus
Die
Befürworter sehen sich durch verschiedene Argumente bestätigt: zum einen sieht
man eine moralische Verpflichtung zur Egalität aller Menschen aufgrund von
christlichen, humanistischen oder demokratischen Grundsätzen. Vertreter dieses
Arguments sehen auch den „pädagogischen“ Wert des Multikulturalismus, erweitert
er doch den eigenen Horizont und trägt durch seinen Egalitätsgrundsatz zum
Abbau von sozialen Disparitäten bei. Andere sehen den Multikulturalismus
pragmatischer, und zwar als unvermeidbares Übel in der modernen Gesellschaft.
Eine offene, multikulturalistische Einwanderungsgesellschaft sei auch notwendig für den Arbeitsmarkt (Bedarf an
neuen, billigen Arbeitskräften); und auch das kulturelle Argument, welches die
Kultur der Immigranten als „Bereicherung“ unseres Alltags ansieht, darf nicht
außer Acht gelassen werden.
Zum
Thema Multikulturalismus gibt es im Allgemeinen drei verschiedene Meinungen –
die Befürworter sehen das Konzept als „Chance“, die Gegner als „Bedrohung“, und
Kritiker unterstellen dem Multikulturalismus die Funktion als „Ideologie“.
a)
Multikulturalismus
als Chance
Die
Befürworter führen an, daß im Multikulturalismus verschiedene Gruppen
gleichberechtigt zusammeleben sollten. Es besteht eine stete Kommunikation
zwischen den unterschiedlichen Gruppen, und somit können die sich aus der
Verschiedenartigkeit der Gruppen zwangsläufig ergebenden Spannungen im Dialog
gelöst werden. Es wird eingeräumt, daß gewisse gesellschaftliche Grundsätze
zwar stets von der „Mehrheitskultur“ definiert würden, doch könnte das
Miteinander mit Minderheiten eine Chance zum friedlichen Zusammenleben
darstellen. Auch würden sich die Kulturen durch dieses Miteinander
wechselseitig bereichern. Der Multikulturalismus, so die Befürworter, hätte
außerdem schon seit jeher existiert – hier wird davon ausgegangen, daß es
homogene Staatsvölker nicht gibt – und werde auch in Zukunft im Zuge der
Globalisierung und der europäischen Einigung vorhanden sein.
Problematisch
an der genannten Sichtweise ist, daß sie sich hauptsächlich auf den Aspekt der
Kultur der Immigranten bezieht – wirtschaftliche Zwänge als Grund für die
Einwanderung sowie ökonomische und rechtliche Probleme der Situation der Ausländer
hier, so die Kritik, finde zuwenig Berücksichtigung. Auch sind die Motivationen
für eine Befürwortung des Multikulturalismus sehr unterschiedlicher Natur, wie
oben schon angesprochen. Daraus ergeben sich zwangsläufig Widersprüche.
b)
Multikulturalismus
als Bedrohung
Die
Gegner, die meist dem konservativen oder nationalistischen Flügel zuzuordnen
sind, gehen zunächst von den Annahmen
aus, daß zwischen verschiedenen Kulturen unüberbrückbare Gegensätze bestehen.
Ferner würden die Begriffe Volk, Kultur und Identität eine ethnische
Homogenität implizieren. Diese Homogenität sehen sie aber durch den Multikulturalismus
bedroht, sie fürchten eine „Überfremdung“ und einen damit einhergehenden
Verlust der deutschen und christlich-abendländischen Kultur. Die einzige Lösung
besteht für sie in einer Unterdrückung und Verdrängung andersartiger, heterogener
Elemente in der Gesellschaft. Nur so könne der soziale Friede bewahrt werden.
Demgegenüber
sichert das Grundgesetz aber allen Menschen auf dem Territorium der BRD die
gleichen Menschenrechte zu, darunter fällt auch das Recht auf die freie
kulturelle Selbstentfaltung.
Die
Fremdenfeindlichkeit, die die Gegner des Konzepts an den Tag legen, liegt
hierbei hauptsächlich darin begründet, daß sie Ausländern die Verantwortung für
gesellschaftliche Mißstände zuschieben. Indem die Ausländer als Sündenbock für
Probleme wie Arbeitslosigkeit gekennzeichnet werden, erfolgt nicht nur eine
Vergemeinschaftung mit der eigenen, homogenen Gruppe durch diese Abgrenzung,
sondern es wird auch von den wahren Ursachen des Problems abgelenkt.
Aus
dieser Auffassung von Einwanderern nicht nur als Gefahr im ethnisch-kulturellen
Sinne, sondern auch im sozial-ökonomischen Sinne resultiert nun die Forderung
nach restriktiverer Handhabung der Einwanderungspraxis auf der einen Seite und
der Verminderung der Rechte der hier lebenden Ausländer auf der anderen Seite. So
sollen Rechte, wie z.B. die Partei der Republikaner fordert, pauschal
beschnitten werden: Der Aufenthalt von Ausländern soll zeitlich befristet sein
und es sollen Ausländern keine politischen Rechte wie z.B. das Wahlrecht
zuerkannt werden. Eine andere Möglichkeit wäre die selektive Beschneidung von
Rechten: Hier wird eine weitgehende Assimilierung, also eine Übernahme von „deutschen
Tugenden“ und die Aufgabe der eigenen Kultur als Bedingung für eine
Aufenthaltsgenehmigung vorausgesetzt; wer sich nicht assimilieren will, wird
früher oder später ausgewiesen. Insgesamt gehen diese Vorgehensweisen von der
Annahme aus, daß die deutsche Kultur „höherwertig“ sei als die der Einwanderer.
Gerade
eine restriktivere Ausländerpolitik sehen viele Gegner des Multikulturalismus
im gesunkenen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften und der ohnehin
angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt. Es gibt im Gegenzug aber
auch einige Studien, u.a. von der Bundesregierung, die nach wie vor einen
Bedarf von ausländischen Arbeitnehmern attestieren, sei es nun im
hochqualifizierten Bereich oder in Niedriglohnjobs.
c)
Multikulturalismus
als Ideologie
Kritiker,
vor allem aus dem linken Lager, werfen dem Multikulturalismus meist vor, er
habe den Anspruch, reale Zustände zu beschreiben. Da der Multikulturalismus
jedoch in Deutschland nur in Ansätzen verwirklicht sei, qualifizieren sie ihn
als Ideologie ab.
Außerdem
würde er Einwanderung nur als „Kulturmigration“ sehen und dabei die
ökonomischen Zwänge, die in den Heimatländern der Einwanderer herrschen als
Grund für die Migration oft übersehen. Eine „Bereicherung“ der eigenen Kultur,
wie sie Befürworter des Multikulturalismus erhoffen, ginge natürlich Hand in
Hand mit einer „Verarmung“ der Herkunftsländer der Immigranten. Sie kritisieren
auch das australische Gesellschaftsmodell, in dem der Multikulturalismus in den
siebziger Jahren das erste Mal ausgeprägt war. Die kulturellen Unterschiede
seien hier verharmlost worden, es habe sich somit keine „echte“ pluralistische
Struktur bilden können. Daher hätte die angelsächsische Bevölkerungsmehrheit
dem Rest auch seine Wertvorstellungen problemlos als maßgeblich aufoktruieren
können. Ferner ignoriere der Multikulturalismus die Tatsache, daß Kulturen in
sich selbst heterogen seien – es also keine „deutsche“ oder „französische“
Kultur geben könne – davon ginge der Multikulturalismus aber aus, wenn er
beispielsweise von der Koexistenz deutscher und türkischer Kultur spreche.
Die grundlegenden Konflikte zwischen Kulturen liegen auch darin begründet, daß sich jeder Mensch eine ethnische Identität zuschreibe. Diese Gruppenidentität bleibt auch bei weitgehender Assimilation noch erhalten und fungiert als Filter, der in jedem Fall das Handeln einer Person beeinflußt. Es bestehen also grundlegende Differenzen zwischen den verschiedenen Kulturen, die der Multikulturalismus, so die Kritiker, auf bloße Auseinandersetzungen reduziert, die durch Dialog gelöst werden könnten. Außerdem fördere der Multikulturalismus die Angst vor einer kritischen Auseinandersetzung mit negativen Elementen anderer Kulturen, so z.B. der Rolle der Frau im Islam – Kultur werde auf Begriffe wie „Folklore, Köfte, Zaziki und Pluderhosen“ reduziert, grundlegende Konflikte würden also einfach übersehen. Nicht zuletzt würden Einwanderer von Befürwortern des Multikulturalismus instrumentalisiert, d.h. sie würden entweder als Mittel zur eigenen kulturellen Bereicherung verstanden oder es würde von ihnen erwartet, daß sie bessere Alternativen zur herrschenden Kultur aufzeigen (ihnen würde eine Art Omnikompetenz zugeschrieben). Und schließlich betone der Multikulturalismus viel zu stark den kulturellen Aspekt, ohne auf das Problem sozio-ökonomischer Natur einzugehen, die zwischen den gesellschaftlichen Gruppen herrschten (rechtliche Diskriminierung von Ausländern, überlasteter Arbeitsmarkt).
4.
Die
gegenwärtige Situation der Ausländerpolitik in Deutschland
Die Erlangung der Staatsbürgerschaft wird in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich, vo nach dem ius soli verfahren wird, durch ethnische Gesichtspunkte bestimmt. Diese gehen größtenteils noch auf das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 zurück. Hiernach ist Deutscher Staatsbürger, wer deutscher Abstammung ist. Somit haben Aussiedler aus den ehemaligen Ostblockstaaten auf Grundlage des Vertriebenengesetzes von 1953 (wonach alle Nachkommen von Volkszugehörigen des deutschen Reichs in seinen Grenzen bis zum 31.12.1937 auch Deutsche sind) einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft – auch wenn sie nicht ein Wort deutsch sprechen. Gastarbeiter, die schon seit Jahrzehnten hier leben und sich weitgehend assimiliert haben, haben darauf keinen Anspruch.
Hier muß auch auf die Differenz zwischen Menschen- und Bürgerrechten in Deutschland hingewiesen werden. Während Menschenrechte für jede Person Gültigkeit haben (z.B. bez. Menschenwürde), so gelten Bürgerrechte, wie der Name schon sagt, ausschließlich für Staatsbürger. Sie beinhalten z.B. das Recht zur politischen Partizipation und das Wahlrecht. Ohne Bürgerrechte können Ausländer demnach ihre Interessen kaum vertreten. Eine verbesserte rechtliche Situation können sie im Gegenzug aber nur erreichen, wenn sie Einfluß auf die Politik ausüben könnten – der klassische Teufelskreis.
Auch das Ausländergesetz von 1991 reflektiert den Grundsatz „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ dahingehend, daß es die bestehende Praxis nicht verändert und die Staatsbürgerschaft weiterhin meist von der ethnischen Zugehörigkeit abhängig macht.
5.
Emanzipatorischer
Multikulturalismus
Alle kritisierten Mängel am Multikulturalismus treffen in unterschiedlichem Grade zu. Die Konzepte des Multikulturalismus und des Pluralismus dürfen nicht als Beschreibung der Realität sondern als normative Konzepte verstanden werden. Es ist auch davon auszugehen, daß in Deutschland zur Zeit nur ein sehr begrenzter Pluralismus herrscht (siehe Pkt.4). Das Konzept ist allerdings im Grunde tragfähig, es bedarf aber einer Reform.
Als Lösung wird hier beispielsweise eine vehemente Förderung eines multikulturellen Bewußtseins in der Bevölkerung angestrebt. Sinnvoller und nachhaltiger scheint jedoch eine Emanzipation der kulturellen Gruppen, die noch immer einen Ausländerstatus haben. Zunächst müßten die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Ausländern und Einheimischen ausgeglichen werden. Mit dieser Veränderung sollen die Ausländer auch als Bestandteil der Gesellschaft akzeptiert werden, was ihre rechtliche und politische Gleichstellung nach sich ziehen sollte. Gleichzeitig darf natürlich die Sicherstellung der kulturellen Autonomie der Einwanderer nicht vergessen werden. Zusätzlich müssen Programme zur Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit und zur Förderung eines multikulturellen Bewußtseins initiiert werden. Schließlich muß Deutschland endlich als Einwanderungsland verstanden werden und es muß eine Einwanderungspolitik geschaffen werden. Diese soll ein grundsätzliches Asylrecht beinhalten und den Zuzug von Einwanderern durch Quoten und Kontingente begrenzen. Es wird auch diskutiert, durch Wirtschaftshilfe die Push-Faktoren, also die Mißstände in den Herkunftsländern, zu beseitigen.
Es müssen aber noch tiefgreifendere Veränderungen, vor allem in der Bevölkerung des Einwanderungslandes vonstatten gehen – als erstes sollten natürlich die irrationalen Gründe für Fremdenfeindlichkeit abgebaut werden. Hier ist in erster Linie an das Problem der Arbeitslosigkeit und der mangelnden sozialen Sicherung zu denken. Auch der Friedens- und Umweltschutz muß ein Ziel sein, genauso wie eine Erweiterung der gesellschaftlichen und politischen Einflußmöglichkeiten des Einzelnen.
All dies zu verwirklichen, mag große Probleme mit sich bringen, die aber in jedem Fall leichter zu bewältigen sein werden, als eine Beibehaltung der aktuellen Situation als unerklärtes Einwanderungsland, in dem eine soziale Diskriminierung von Ausländern vorherrscht.
Literatur:
Michael Bommes, Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland und ihre sprachliche Verarbeitung, in: Sigrid Markmann (Hrsg.), Kulturen in Kontakt, Hamburg 1993
Caroline Y. Robertson-Wensauer, Grundsätzliches zur aktuellen Diskussion über die multikulturelle Gesellschaft in C.Y. Robert-Wensauer (Hrsg.), Multikulturalität – Interkulturalität. Probleme und Perspektiven der multikulturellen Gesellschaft, Baden-Baden 1993
Axel Schulte Multikulturelle Gesellschaft: Chance, Ideologie oder Bedrohung? in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 23-24/90, S.3-15
Axel Schulte, Multikulturelle Gesellschaft: Zu Inhalt und Funktion eines vieldeutigen Begriffs, in: Multikulturelle Gesellschaft: Der Weg zwischen Ausgrenzung und Vereinnahmung, hrsg. v. Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 1992
Petra Wlecklick, Multikultur statt Deutschtum – Antirassismus zwischen Folklore und ethnischem Mythos, Bonn 1993